Hochzeitsvideograf Mainz
AGB
von Junghans Vidoegrafie
Vorab!
Sollten Fotos und Videos seitens des Auftraggebers zu privaten Zwecken von Jean-Jacques Junghans oder dessen Technik während der Veranstaltung gefertigt werden, so ist dies ohne das Einholen einer Einverständniserklärung von Jean-Jacques Junghans möglich.
Sollen die Foto oder/und Videoaufnahmen im Nachgang veröffentlicht werden, so ist hier eine Erlaubnis von Jean-Jacques Junghans während der Veranstaltung bzw. vor der Veröffentlichung einzuholen.
12.1. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen, Videografen bzw. Junghans Videografie durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen/Videografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hier- mit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
12.2. Auftragsproduktionen
1. Soweit der Fotograf/Videograf bzw. nachfolgend " Junghans Videografie" genannt, Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich.
Festpreisangebote für Hochzeitsvideos/Highlitevideos sind für die im jeweiligen Angebot an den Kunden genannte Leistung/Buchungszeitraum verbindlich, sofern der jeweilige Auftrag durch den Kunden vertraglich fest gebucht wurde.
Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen/Videografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 10 % zu erwarten ist.
Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf/Videograf nicht zu vertreten hat (auch Festpreisangebote), so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Junghans Videografie ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. Diese Positionen sind im Angebot für den Kunden ersichtlich.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch Junghans Videografie ausgewählt.
4. Sind Junghans Videografie innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
12.3. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Junghans Videografie gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen bzw. Junghans Videografie und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
12.4. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Daten-banken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen bzw. Junghans Videografie. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Junghans Videografie und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teil- weise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Junghans Videografie vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
12.5. Haftung
1. Junghans Videografie übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
12.6. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig.
Bei Hochzeitsvideos/Highlitevideos ist das Honorar bzw. die Zahlung vom Auftraggeber grundsätzlich vor Beginn der Videografie in bar oder per Vorabüberweisung auf das Geschäftskonto von Junghans Videografie zu entrichten.
(Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto ist hier: 3 Tage vor dem beginn des Auftrags bzw. Videodrehs)
Kontoverbindung:
Jean-Jacques Junghans
Veranstaltungstechnik
Junghans Videografie
IBAN: DE32 5509 1200 0068 3184 08
BIC: GENODE61AZY
Verwendungszweck: "Ihre Kundennummer"
Ausnahmen hiervon sind, wenn Sie getroffen wurden, ein Bestandteil des Angebots, welches der Auftraggeber vorab schriftlich angenommen hat und in diesem Angebot auch entsprechend schriftlich beschrieben wurde.
Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Junghans Videografie ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
12.7. Rückgabe des Bildmaterials
1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung von Junghans Videografie
2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Junghans Videografie haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
3. Überlässt Junghans Videografie auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
12.8. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen bzw. Junghans Videografie erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
12.9 Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen bzw. Junghans Videografie
13 Leistungen
Es gelten die gesetzlichen Auflagen und Vorschriften zur Erstellung der beauftragten Film- und Bildwerke.
Die gesetzlichen Auflagen können von uns angefordert werden.
Folgende gesetzlichen Auflagen bei Aufnahmen mittels UAV - Systemen sind vom Kunden im Vorfeld zu berücksichtigen
Ein Betriebsverbot gilt für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme wie folgt:
außerhalb der Sichtweite
in und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten;
über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
in Kontrollzonen von Flughäfen (sowie An- und Abflugbereiche von Flughäfen bis 5KM und 1Km seitlichem Abstand zur Anfluggrundlinie),
Bei Flugplätzen innerhalb von 1,5Km zum Flugplatzgelände
in Flughöhen über 120 Metern über Grund
über Wohngrundstücken. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu.
Nachtflüge
Windstärke > 30 km/h
In Einzelfällen ist es möglich, eine Ausnahmegenehmigung bzw. Ausnahme vom Betriebsverbot zu beantragen.
Hierfür fallen gegebenenfalls gesonderte Kosten an.
13.1 Verpflegung
Für Junghans Videografie und dessen Hilfpersonal sind für den Zeitraum des Drehtages jeweils eine Warme Mahlzeit (Abendessen) sowie alkoholfreie Getränke zur Verfügung zu stellen.
Hinweis: In der Regel bieten Gastronomen hierfür spezielle Dienstleistertarife an, die erheblich günstiger sind.
Grundsätzlich bitten wir bei Aufträgen für Hochzeitsvideos darum, uns entsprechend in Nähe zum Brautpaar zu plazieren, um unmittalbar Videogafisch reagieren zu können.
14 Fristen
Sind Fristen zur Leistungserbringung vereinbart worden, verlängert sich die Frist der Leistungserbringung bei benötigten Genehmigungen, höherer Gewalt, schlechten Wetterverhältnissen, Streiks und bei Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden um die Dauer der Verzögerung und es wird mit dem Kunden ein zeitnaher Ausweichtermin vereinbart. Sind Zusatzkosten für Sondergenehmigungen, Reisekosten etc. entstanden, werden diese bei Unverschulden des Kunden zu 50% berechnet, ansonsten zu 100%.
Macht der Kunde falsche oder ungenaue Angaben, welche den Auftrag beeinträchtigen, verhindern oder unmöglich machen, trägt er die Lasten.
15 Rücktritt vom Vertrag seitens Junghans Videografie.
Betriebseinstellungen, Nichtlieferung oder Lieferverzug der Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden, Streiks, unvorhersehbare Ereignisse sind höhere Gewalt und entbinden Junghans Videografie von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.
Junghans Videografie kann den Vertrag mit dem Auftraggeber in Fällen von Unfall, Tod oder anderer schwerwiegender Gründe
kündigen. In diesen Fällen erfolgt kein Foto/Videograf Ersatz.
Grundsätzlich stellt Junghans Videografie seinem Auftraggeber bei Krankheit oder anderer Hindernisse, außer den oben genannten Hinderungsgründen, einen Ersatz-Foto/Videograf, ohne dass dem Auftraggeber zusätzliche Kosten entstehen.
15.1 Rücktritt vom Vertrag/Buchung seitens des Auftraggebers
Rücktritt seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden die Ausfallkosten wie folgt berechnet:
ab 14 Tage vor Beginn des Videodrehs: 50 % der vereinbarten Gage
Rücktritt am Tag des Videodrehs: 80% der vereinbarten Gage
Bei höherer Gewalt werden dem Auftraggeber durch Junghans Videografie keine Ausfallkosten/Stornokosten in Rechnung gestellt.
16. Schlussbestimmungen
Mit der Annahme des Angebots von Junghans Videografie akzeptiert der Auftraggeber im vollen Umfang die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Junghans Videografie
Gerichtsstand ist Mainz
Stand: 10.01.2022
Sollten Fotos und Videos seitens des Auftraggebers zu privaten Zwecken von Jean-Jacques Junghans oder dessen Technik während der Veranstaltung gefertigt werden, so ist dies ohne das Einholen einer Einverständniserklärung von Jean-Jacques Junghans möglich.
Sollen die Foto oder/und Videoaufnahmen im Nachgang veröffentlicht werden, so ist hier eine Erlaubnis von Jean-Jacques Junghans während der Veranstaltung bzw. vor der Veröffentlichung einzuholen.
12.1. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen, Videografen bzw. Junghans Videografie durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen/Videografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hier- mit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
12.2. Auftragsproduktionen
1. Soweit der Fotograf/Videograf bzw. nachfolgend " Junghans Videografie" genannt, Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich.
Festpreisangebote für Hochzeitsvideos/Highlitevideos sind für die im jeweiligen Angebot an den Kunden genannte Leistung/Buchungszeitraum verbindlich, sofern der jeweilige Auftrag durch den Kunden vertraglich fest gebucht wurde.
Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen/Videografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 10 % zu erwarten ist.
Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf/Videograf nicht zu vertreten hat (auch Festpreisangebote), so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Junghans Videografie ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. Diese Positionen sind im Angebot für den Kunden ersichtlich.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch Junghans Videografie ausgewählt.
4. Sind Junghans Videografie innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
12.3. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Junghans Videografie gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen bzw. Junghans Videografie und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
12.4. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Daten-banken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen bzw. Junghans Videografie. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Junghans Videografie und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teil- weise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Junghans Videografie vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
12.5. Haftung
1. Junghans Videografie übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
12.6. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig.
Bei Hochzeitsvideos/Highlitevideos ist das Honorar bzw. die Zahlung vom Auftraggeber grundsätzlich vor Beginn der Videografie in bar oder per Vorabüberweisung auf das Geschäftskonto von Junghans Videografie zu entrichten.
(Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto ist hier: 3 Tage vor dem beginn des Auftrags bzw. Videodrehs)
Kontoverbindung:
Jean-Jacques Junghans
Veranstaltungstechnik
Junghans Videografie
IBAN: DE32 5509 1200 0068 3184 08
BIC: GENODE61AZY
Verwendungszweck: "Ihre Kundennummer"
Ausnahmen hiervon sind, wenn Sie getroffen wurden, ein Bestandteil des Angebots, welches der Auftraggeber vorab schriftlich angenommen hat und in diesem Angebot auch entsprechend schriftlich beschrieben wurde.
Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Junghans Videografie ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
12.7. Rückgabe des Bildmaterials
1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung von Junghans Videografie
2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Junghans Videografie haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
3. Überlässt Junghans Videografie auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
12.8. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen bzw. Junghans Videografie erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
12.9 Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen bzw. Junghans Videografie
13 Leistungen
Es gelten die gesetzlichen Auflagen und Vorschriften zur Erstellung der beauftragten Film- und Bildwerke.
Die gesetzlichen Auflagen können von uns angefordert werden.
Folgende gesetzlichen Auflagen bei Aufnahmen mittels UAV - Systemen sind vom Kunden im Vorfeld zu berücksichtigen
Ein Betriebsverbot gilt für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme wie folgt:
außerhalb der Sichtweite
in und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten;
über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
in Kontrollzonen von Flughäfen (sowie An- und Abflugbereiche von Flughäfen bis 5KM und 1Km seitlichem Abstand zur Anfluggrundlinie),
Bei Flugplätzen innerhalb von 1,5Km zum Flugplatzgelände
in Flughöhen über 120 Metern über Grund
über Wohngrundstücken. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu.
Nachtflüge
Windstärke > 30 km/h
In Einzelfällen ist es möglich, eine Ausnahmegenehmigung bzw. Ausnahme vom Betriebsverbot zu beantragen.
Hierfür fallen gegebenenfalls gesonderte Kosten an.
13.1 Verpflegung
Für Junghans Videografie und dessen Hilfpersonal sind für den Zeitraum des Drehtages jeweils eine Warme Mahlzeit (Abendessen) sowie alkoholfreie Getränke zur Verfügung zu stellen.
Hinweis: In der Regel bieten Gastronomen hierfür spezielle Dienstleistertarife an, die erheblich günstiger sind.
Grundsätzlich bitten wir bei Aufträgen für Hochzeitsvideos darum, uns entsprechend in Nähe zum Brautpaar zu plazieren, um unmittalbar Videogafisch reagieren zu können.
14 Fristen
Sind Fristen zur Leistungserbringung vereinbart worden, verlängert sich die Frist der Leistungserbringung bei benötigten Genehmigungen, höherer Gewalt, schlechten Wetterverhältnissen, Streiks und bei Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden um die Dauer der Verzögerung und es wird mit dem Kunden ein zeitnaher Ausweichtermin vereinbart. Sind Zusatzkosten für Sondergenehmigungen, Reisekosten etc. entstanden, werden diese bei Unverschulden des Kunden zu 50% berechnet, ansonsten zu 100%.
Macht der Kunde falsche oder ungenaue Angaben, welche den Auftrag beeinträchtigen, verhindern oder unmöglich machen, trägt er die Lasten.
15 Rücktritt vom Vertrag seitens Junghans Videografie.
Betriebseinstellungen, Nichtlieferung oder Lieferverzug der Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden, Streiks, unvorhersehbare Ereignisse sind höhere Gewalt und entbinden Junghans Videografie von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.
Junghans Videografie kann den Vertrag mit dem Auftraggeber in Fällen von Unfall, Tod oder anderer schwerwiegender Gründe
kündigen. In diesen Fällen erfolgt kein Foto/Videograf Ersatz.
Grundsätzlich stellt Junghans Videografie seinem Auftraggeber bei Krankheit oder anderer Hindernisse, außer den oben genannten Hinderungsgründen, einen Ersatz-Foto/Videograf, ohne dass dem Auftraggeber zusätzliche Kosten entstehen.
15.1 Rücktritt vom Vertrag/Buchung seitens des Auftraggebers
Rücktritt seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden die Ausfallkosten wie folgt berechnet:
ab 14 Tage vor Beginn des Videodrehs: 50 % der vereinbarten Gage
Rücktritt am Tag des Videodrehs: 80% der vereinbarten Gage
Bei höherer Gewalt werden dem Auftraggeber durch Junghans Videografie keine Ausfallkosten/Stornokosten in Rechnung gestellt.
16. Schlussbestimmungen
Mit der Annahme des Angebots von Junghans Videografie akzeptiert der Auftraggeber im vollen Umfang die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Junghans Videografie
Gerichtsstand ist Mainz
Stand: 10.01.2022